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Pflegeberatung - Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Die Pflegeberatung, auch als Qualitätssicherungsbesuche oder Beratungsbesuche bekannt, bietet regelmäßige Unterstützung für zu Hause gepflegte Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten.

Abhängig vom Pflegegrad und der in Anspruch genommenen Leistung, kann eine verpflichtende Beratung notwendig sein (weitere Details finden Sie weiter unten).

Unsere Pflegeexperten stehen den pflegenden Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite, um die Qualität der Pflege zu Hause zu verbessern und zu sichern.

Laut § 37.3 SGB XI (Sozialgesetzbuch Elf) zielt der Beratungseinsatz darauf ab, „die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern sowie den Pflegenden regelmäßig praktische Hilfe und pflegefachliche Unterstützung zu bieten.“

Unsere Berater stehen auch Ihnen gerne für eine solche Beratung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach jetzt, um einen Termin zu vereinbaren.

Pflegeberatung

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Pflegegrad Rhythmus der Pflegeberatung Fristen
Pflegegrad 1
Keine Pflicht
Es besteht aber das Recht eine Pflegeberatung
keine
Pflegegrad 2 und 3
Pflicht - halbjährlich
30.06., 31.12.
Pflegegrad 4 und 5
Pflicht - vierteljährlich
31.03., 30.06., 30.09., 31.12.

Ablauf und Inhalte der Pflegeberatung

Unsere Beratungsfachkräfte im Bereich Pflege evaluieren, ob die Versorgung und Pflege durch Angehörige gewährleistet werden kann. Sie überprüfen, ob eine Anpassung des Pflegegrades erforderlich ist. Ebenso wird der Bedarf an Hilfsmitteln wie beispielsweise einem Rollator, einem Badewannenlifter oder anderen Pflegehilfsmitteln festgestellt. Sie bieten praktische Ratschläge für den Pflegealltag, etwa zur Mobilisierung, und geben Empfehlungen, wie Pflegende entlastet werden können. Die Erkenntnisse aus der Beratung werden in einem Protokoll vermerkt und an die zuständige Pflegekasse weitergeleitet.