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Pflegeberatung - Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Bei der Pflegeberatung, auch Qualitätssicherungsbesuche oder Beratungsbesuche genannt, handelt es sich um routinemäßige Beratungen für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen.

Je nach Pflegegrad und Art der Leistung ist eine verpflichtende Pflegeberatung erforderlich (weitere Informationen weiter unten).

Pflegefachkräfte beraten und unterstützen die Angehörigen im Pflegeprozess engagiert und tragen so zur Optimierung und Sicherung der allgemeinen häuslichen Pflegequalität bei.

Der Gesetzgeber definiert im § 37.3 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) den Beratungseinsatz wie folgt: „Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.“

Gerne führen unsere Pflegeberater auch bei ihnen eine Beratung durch. Melden Sie sich einfach jetzt bei uns an.

Pflegeberatung

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Pflegegrad Rhythmus der Pflegeberatung Fristen
Pflegegrad 1
Keine Pflicht
Es besteht aber das Recht eine Pflegeberatung
keine
Pflegegrad 2 und 3
Pflicht - halbjährlich
30.06., 31.12.
Pflegegrad 4 und 5
Pflicht - vierteljährlich
31.03., 30.06., 30.09., 31.12.

Ablauf und Inhalte der Pflegeberatung

  • Unsere Pflegeberater/innen beurteilen, ob die Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt ist.
  • Prüfung der Notwendigkeit einer Höherstufung des Pflegegrades.
  • Bedarf von Hilfsmitteln, z. B. Rollator, Badewannenlifter oder Pflegehilfsmittel.
  • Praktische Tipps für den Pflegealltag, z.B. Mobilisation.
  • Hinweise zur Entlastung der Pflegepersonen.
  • Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular festgehalten und an die Pflegekasse übermittelt.