Von Fahrten zum Arzt, gemeinsamen Friedhofsbesuchen, Erledigung von Botengängen bis hin zu zeitweiser Betreuung: Seit Beginn des Jahres 2017 haben alle Personen mit einem Pflegegrad die Möglichkeit, ergänzende Betreuungsangebote zu nutzen. Diese Betreuungs- und Entlastungsangebote bieten finanzielle Unterstützung durch die Pflegekassen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Für die Genehmigung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind ein vorhandener Pflegegrad und das Wohnen in einem privaten Haushalt grundlegende Voraussetzungen. Zusätzliche Anforderungen sind gesetzlich definiert, wobei insbesondere eine eingeschränkte Alltagskompetenz entscheidend ist. Dies kann beispielsweise das Risiko von Weglauftendenzen, das Fehlen eines geregelten Tagesablaufs, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen oder Demenz einschließen.
Unabhängig von Art der Einschränkung oder Pflegegrad stellen die Pflegeversicherungen monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung. Sollten die beanspruchten ambulanten Sachleistungen den vorgesehenen Betrag nicht vollständig ausschöpfen, ist es möglich, bis zu 40 Prozent des Restbetrags für qualifizierte Betreuungs- und Entlastungsangebote zu nutzen. Dazu zählen beispielsweise die Vermittlung benötigter Hilfsdienste wie Hausnotrufsysteme, haushaltsnahe Unterstützung oder Begleitdienste außer Haus.
Unser Pflegedienst in Willich steht Ihnen mit Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Seite, um Sie oder Ihre Angehörigen im täglichen Leben zu unterstützen. Wir helfen Ihnen, sowohl pflegebedingte als auch alltägliche Herausforderungen zu meistern, sei es durch Hilfe im Haushalt wie das Gießen Ihrer Pflanzen oder die Betreuung Ihrer Haustiere, und tragen somit zur Entlastung der Angehörigen bei. Gerne assistieren wir Ihnen auch beim Antragsverfahren für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.